• Wirtschaftsprüfer in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

    Wirtschaftsprüfer

    Erfolgreich durch das Wirtschaftsprüferexamen

Verkürzte Prüfung für vBP (§ 13a WPO)

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer (vBP) wieder eingeführt (§ 13a WPO).

Die schriftliche und mündliche Prüfung in „Angewandter Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und in den Bereichen der Prüfungsgebiete „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ sowie „Wirtschaftsrecht“, die bereits Gegenstand der Prüfung zum vBP waren, entfallen für vereidigte Buchprüfer. VBP, die Steuerberater sind, müssen darüber hinaus keine Prüfung im „Steuerrecht“ ablegen. Außerdem entfällt die Prüfung im „Wirtschaftsrecht“ für vBP die bereits Rechtsanwälte sind.

Die Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus (bis zu) 5 Klausuren aus den folgenden drei Prüfungsgebieten.

Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung – 120 Minuten

Die Inhalte dieses Prüfungsgebietes sind

  1. Rechnungslegung
    • Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
    • International anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze
    • Rechnungslegung in besonderen Fällen
  2. Prüfung
    • Prüfung der Rechnungslegung, soweit von der Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Gesellschaften mit beschränkter Haftung abweichend: rechtliche Vorschriften und Prüfungsstandards, insbesondere Prüfungsgegenstand und Prüfungsauftrag, Prüfungsansatz und Prüfungsdurchführung, Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht und Bescheinigungen, andere Reporting-Aufträge
    • Sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, insbesondere aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen, Geschäftsführungsprüfungen
    • Andere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere Due-Diligence-Prüfungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Prüfung von Sanierungskonzepten
  3. Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen

Wirtschaftsrecht – 120 Minuten

  1. Grundzüge des internationalen Privatrechts, insbesondere Recht der Schuldverhältnisse
  2. Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ohne Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Recht der verbundenen Unternehmen), Corporate Governance und Grundzüge des Kapitalmarkrechts
  3. Umwandlungsrecht
  4. Grundzüge des Europarechts

Steuerrecht – regelmäßig 360 Minuten

Die Inhalte dieses Prüfungsgebietes sind

  1. Abgabenordnung und Nebengesetze, Finanzgerichtsordnung
  2. Recht der Steuerarten, insbesondere
    • Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
    • Bewertungsgesetz, Erbschaftsteuer, Grundsteuer
    • Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer
    • Umwandlungssteuerrecht
  3. Grundzüge des Internationalen Steuerrechts

Übersicht der zu schreibenden Klausuren je nach beruflicher Qualifikation:

  WPW I
(1 Klausur)
WPW II
(1 Klausur)
WR
(1 Klausur)
StR
(2 Klausuren)
vBP x x x x
vBP/StB x x x
vBP/RA x x x
vBP/StB/RA x x

Zulassungsanträge

Die Zulassung zur Prüfung kann bis zum 28. (29.) Februar für die Prüfung im 2. Halbjahr oder für die Prüfung im 1. Halbjahr bis zum 31. August eines Jahres beantragt werden.

WPW I Februar 2021
WPW II Februar 2021
WR Februar 2021
StR Februar 2021
  bzw. August 2021*
WPW I Februar 2022
WPW II Februar 2022
WR Februar 2022
StR Februar 2022
  bzw. August 2022*

* VBP, die weder Rechtsanwalt noch Steuerberater sind und alle Klausuren schreiben müssen, schreiben die StR-Klausuren am nachfolgenden Prüfungstermin.

Die mündliche Prüfung

Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Gesamtnote in der schriftlichen Prüfung von mindestens 5,0 vorliegen und/oder die Aufsichtsarbeiten aus dem Gebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensberatung im Durchschnitt mindestens eine 5,0 vorweisen.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem kurzen Vortrag, der nicht länger als 10 Minuten dauern sollte. An dem Kurzvortrag schließen sich dann zwei Prüfungsabschnitte aus dem Gebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung“ sowie, je nach beruflicher Qualifikation, ein Prüfungsabschnitt aus den Gebieten „Steuerrecht“ und „Wirtschaftsrecht“ an. Die mündliche Prüfung dauert insgesamt nicht länger als eine Stunde.