Bildungsfreistellung oder „Bildungsurlaub“ bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Geregelt ist dies im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz.
5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr stehen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst zu. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungsurlaub.de