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Bildungsurlaub – Spart wertvolle Urlaubstage für Weiterbildungsveranstaltungen

Bildungsfreistellung oder „Bildungsurlaub“ bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Geregelt ist dies im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz.


Achtung

  • Bildungsfreistellung kann für Präsenzlehrgänge ab 3 Tagen und erst nach 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis beansprucht werden.
  • Wer an einem Bildungsurlaub teilnehmen möchte, muss dies seinem Arbeitgeber i.d.R. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich-formlos mitteilen. Die vom Lehrgangswerk Haas ausgestellte gesonderte Anmeldebestätigung ist dem schriftlich-formlosen Antrag beizufügen. Bitte melden Sie sich bei uns (mindestens 4 Monate vor Lehrgangsbeginn), damit wir uns für Sie um die Beantragung kümmern können.
  • Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen fortgezahlt.
  • In 14 von 16 Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Anerkennung kann nur dann beantragt werden, wenn sich die Teilnehmer mindestens 4 Monate vor Lehrgangsbeginn an uns wenden, da teilweise eine Antragsbearbeitung in einigen Bundesländern kostenpflichtig ist.

Eine Beantragung ist für folgende Berufsziele und Lehrgänge möglich:

  • Bilanzbuchhalter
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirt: alle Präsenzlehrgänge, Ausnahme: Wochenendlehrgang, Klausurenlehrgang (nur im Ausnahmefall möglich)
  • Steuerfachangestellte: alle Präsenzlehrgänge

Ansprechpartner

Ilknur Bormann, Kundenberatung, Bildungsurlaub
Ilknur Bormann
Kundenberatung, Bildungsurlaub
Telefon: 0 50 41.94 24-37

Förderhöhe

5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr stehen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst zu. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungsurlaub.de

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