Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz vorbereiten. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Fortbildungskosten, der einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Der Rest kann über ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert werden.
Steuerfachwirte
Bilanzbuchhalter
Zuschuss zu den Fortbildungskosten i.H.v. 50 %. Der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangskosten bei Bestehen der Prüfung beträgt 50 %. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de