Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil (4-stündige Klausur) und einen mündlichen Teil.
In den meisten Fällen laufen die Prüfungen über die örtlichen Steuerberaterkammern. Nähere Infos zur Prüfungsinstitution sowie den Prüfungsorten, sind bei den jeweiligen Steuerberaterkammern erhältlich.
Die schriftliche Prüfung zum Fachassistent Rechnungswesen und Controlling besteht insgesamt aus einer
4-stündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung.
Externes Rechnungswesen (35%)
Internes Rechnungswesen (65%)
Zulassungsvorausetzung zur mündlichen Prüfung ist eine mindestens ausreichende Leistung (Note 4) im schriftlichen Teil der Prüfung.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die vorstehend genannten Prüfungsgebiete. Die Prüfung erfolgt einzeln oder in Gruppen bis zu 5 Teilnehmern. Ein Kurzvortrag ist nicht zu halten. Jeder Teilnehmer hat max. 30 Minuten, in denen er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle zu lösen hat. Gesetze und Hilfsmittel entsprechen denen der schriftlichen Prüfung.
Die Prüfung ist bestanden, soweit in der schriftlichen und mündlichen jeweils mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht worden sind.
Wer ist berechtigt, an der Fortbildungsprüfung zum FARC teilzunehmen?