Damit Sie immer wissen, ob eine Ergänzungslieferung einsortiert werden soll oder nicht, empfehlen wir zu jeder Ausgabe einen kurzen Hinweis und veröffentlichen diesen auf unserer Internetseite. Hier finden Sie Empfehlungen aus den Vorjahren im Archiv.
19.04.2022 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 182. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren.
22.02.2022 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 69. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren.
28.12.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 207. Ergänzungslieferung der Steuergesetze vollständig einzusortieren
13.12.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 181. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren.
Teilnehmern der Steuerfachwirtprüfung im Dezember 21 wird empfohlen, die Ergänzungslieferung nicht einzusortieren, sie aber mit sich zu führen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die neuen Seiteneinheiten 209-214 (wegen der Änderungen bei den Eintrittsberechtigungen) nicht aussortiert werden.
Auch die neuen Seiteneinheiten 845-864 sind beim Thema „Reiseleistungen“ mit Vorsicht zu betrachten, da die Fundstellen und Beispiele vom Unterricht abweichen.
15.11.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 68. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren. Für Teilnehmer des Prüfungsjahrs 2021 gilt, die aussortierten Seiten bei sich zu führen.
01.11.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt bezüglich der Ergänzungslieferung 185 der Deutschen Gesetze Folgendes. Eine Einsortierung ist sinnvoll. Da die Ergänzungslieferung für die Steuerfachwirtprüfung 2021 aber nicht relevant ist, kann sie in diesen Fällen auch später einsortiert werden.
04.10.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt wie folgt mit der Ergänzungslieferung Steuergesetze Nr. 206 zu verfahren:
Da nicht sichergestellt ist, dass alle Teilnehmer der Steuerberaterprüfungen die Ergänzungslieferung bis zum Examen erhalten, empfehlen wir, diese nicht einzusortieren. Vorsorglich sollte Sie sie trotzdem mit in die Prüfung nehmen, falls sie Ihnen vorliegt. Auf dem Deckblatt der Prüfungsaufgabe sind unter 8. die verwendeten Hilfsmittel (z.B. Beck´sche Steuergesetze) und der Rechtsstand (z.B. 205 EL, Stand 4/2021) anzugeben.
Teilnehmer der Steuerfachwirtprüfung sollten sie grundsätzlich vollständig einsortieren.
01.09.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt bezüglich der Ergänzungslieferung 184 der Deutschen Gesetze Folgendes. Eine Einsortierung ist sinnvoll. Da die Ergänzungslieferung für die Steuerberaterprüfung 2021 aber nicht relevant ist, kann sie in diesen Fällen auch später einsortiert werden.
21.07.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 180. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren. Für Teilnehmer des Prüfungsjahrs 2021 mit Rechtstand 2020 gilt, folgende Seiten nicht auszusortieren (neue Fassungen können dennoch ergänzend einsortiert werden):
Alle späteren Prüfungsjahre sortieren normal ein- und aus.
09.06.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuergesetze der 205. Ergänzungslieferung einzusortieren.
02.06.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 179. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren, die aussortierten Blätter aber aufzubewahren.
12.05.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt Ergänzungslieferung 183 der Deutschen Gesetze vollständig einzusortieren. Da sie für die Steuerberaterprüfung 2021 aber nicht relevant ist, kann die Einsortierung in diesen Fällen auch später erfolgen.
19.04.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 67. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren. Für Teilnehmer des Prüfungsjahrs 2021 mit Rechtstand 2020 gilt, folgende Seiten nicht auszusortieren (neue Fassungen können dennoch einsortiert werden):
Alle späteren Prüfungsjahre sortieren normal ein- und aus.
19.04.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 178. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren.
15.04.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Deutschen Gesetze der 182. Ergänzungslieferung einzusortieren.
19.03.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuergesetze der 204. Ergänzungslieferung einzusortieren.
05.02.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt den Examensteilnehmern 2021 die Steuergesetze der 203. Ergänzungslieferung nicht einzusortieren, aber aufzubewahren. In der 203. Ergänzungslieferung der Steuergesetze sind die EStR Steuertabellen 2021 enthalten. Diese werden erst in 2022 für die Prüfung benötigt. Prüfungsteilnehmer 2022 sollten alles einsortieren.
11.01.2021 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Deutschen Gesetze der 181. Ergänzungslieferung einzusortieren.
28.12.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 177. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien grundsätzlich vollständig einzusortieren. Besonderheiten ergeben sich im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE):
1. Der sog. verdeckte Preisnachlass ist vollständig aus Abschnitt 10.5 UStAE gestrichen (der Beck Verlag weist in der Fußnote darauf hin). Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021. Die bisherige Fundstelle sollte daher noch aufbewahrt werden
2. Im Abschnitt 12.16 UStAE wird in Absatz 12 das sog. Business-Package beschrieben. Dazu zählt ein Entgeltanteil von eigentlich 20 %. Für die Übergangszeit bis zum 30.06.2021 gilt nunmehr ein Anteil von 15 % (Ausfluss der temporären Steuersatzermäßigung). Auch hier wird empfohlen, die bisherige Fundstelle aufzubewahren.