Damit Sie immer wissen, ob eine Ergänzungslieferung einsortiert werden soll oder nicht, empfehlen wir zu jeder Ausgabe einen kurzen Hinweis und veröffentlichen diesen auf unserer Internetseite. Hier finden Sie Empfehlungen aus den Vorjahren im Archiv.
28.12.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 177. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien grundsätzlich vollständig einzusortieren. Besonderheiten ergeben sich im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE):
1. Der sog. verdeckte Preisnachlass ist vollständig aus Abschnitt 10.5 UStAE gestrichen (der Beck Verlag weist in der Fußnote darauf hin). Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021. Die bisherige Fundstelle sollte daher noch aufbewahrt werden
2. Im Abschnitt 12.16 UStAE wird in Absatz 12 das sog. Business-Package beschrieben. Dazu zählt ein Entgeltanteil von eigentlich 20 %. Für die Übergangszeit bis zum 30.06.2021 gilt nunmehr ein Anteil von 15 % (Ausfluss der temporären Steuersatzermäßigung). Auch hier wird empfohlen, die bisherige Fundstelle aufzubewahren.
08.12.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 66. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren.
01.11.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Deutschen Gesetze der 180. Ergänzungslieferung einzusortieren.
14.09.2020 - Der Verlag C.H.Beck informiert darüber, dass fehlerhafte Exemplare der Werke:
ausgeliefert worden sind. Die Einzelheiten können Sie der Verlagsinformation entnehmen.
07.09.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuergesetze der 202. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren. Da sie für die Steuerfachwirtprüfung 2020 aber nicht relevant ist, kann die Einsortierung in diesen Fällen auch später erfolgen.
03.08.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 176. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren.
24.07.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Deutschen Gesetze der 179. Ergänzungslieferung einzusortieren.
15.07.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuergesetze der 201. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren.
06.07.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 65. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren.
18.05.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 175. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren.
20.04.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuergesetze der 200. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren.
02.04.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 174. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren. Das gilt auch für die Lohnsteuerrichtlinien 2020, da diese viele auch für den Rechtsstand 2019 gültige Neuerungen beinhalten. Die Seiten 39 und 142 der alten Fassung der Lohnsteuerrichtlinien (Nummer 20) sollten allerdings nicht aussortiert werden. Diese enthalten ggf. relevante Werte von 2019.
19.03.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Deutschen Gesetze der 178. Ergänzungslieferung einzusortieren.
18.03.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuergesetze der 199. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren. Teilnehmer der Prüfung 2020 sortieren Nr. 21 allerdings nicht aus.
11.03.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 64. Ergänzungslieferung einzusortieren. Die folgenden Erlasse sollten aber nicht aussortiert werden:
29.01.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuergesetze der 198. Ergänzungslieferung einzusortieren. Die alten Tabellen des Jahres 2019 für die Prüfung 2020 sollten aber im Beihefter behalten werden.